Ambulante Inklusionshilfe und Schulassistenz nach § 35a SGB VIII

Brückenwerk bietet ein fachlich fundiertes, ambulantes Angebot der Inklusionshilfe und Schulassistenz für Kinder und Jugendliche, bei denen die Voraussetzungen nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung) vorliegen.

Unser Angebot richtet sich an junge Menschen, die im schulischen Kontext besondere Unterstützung benötigen, deren Teilhabe am Unterrichts-, Schul- oder Sozialleben erschwert ist oder die aufgrund emotionaler, psychischer, sozialer oder biografischer Belastungen unterstützungsbedürftig sind.

Ziele und Zielgruppe des Angebots

Unsere Zielsetzungen

Das primäre Ziel unserer Arbeit ist nicht eine bloße „Begleitung neben dem Kind“, sondern eine fachlich begründete Hilfestellung zur Erreichung folgender Meilensteine:

Wer gehört zur Zielgruppe?

Kinder und Jugendliche mit Anspruchsvoraussetzungen nach § 35a SGB VIII sowie junge Menschen mit erhöhtem Bedarf in den Bereichen:

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Adressaten mit Migrationserfahrung, Fluchtgeschichte oder kulturspezifischen Belastungslagen, die sprach- oder kulturvermittelnde Brücken im Hilfesetting benötigen.

Aufgaben und fachliche Ausrichtung

Kernaufgaben der Schulassistenz

Die Fachkraft unterstützt den jungen Menschen alltagsnah direkt im Schulraum:

Hinweis zur Abgrenzung: Die Schulassistenz ist kein Ersatz für Unterricht, übernimmt keine Funktion einer Fachlehrkraft, führt keine therapeutischen Maßnahmen durch und ist nicht für die allgemeine Klassenaufsicht zuständig.

Unsere fachliche Haltung

Ressourcen- und beziehungsorientiert: Wir richten den Blick gezielt auf die vorhandenen Stärken und Potenziale des jungen Menschen und bauen auf einer verlässlichen, tragfähigen pädagogischen Beziehung auf.

Kultur- und traumasensibel: Wir berücksichtigen unterschiedliche kulturelle, sprachliche sowie biografische Hintergründe und achten auf mögliche Belastungserfahrungen, um einen sicheren Rahmen zu schaffen.

Verstehender Blick mit klaren Grenzen: Wir pflegen einen verstehenden Blick auf das Verhalten des jungen Menschen under Berücksichtigung der Hintergründe, ohne dabei notwendige Regeln und Anforderungen der Schule aus dem Blick zu verlieren.

Methodisches Vorgehen und Interkulturelles Profil

Das methodische Spektrum

Aufbau und kontinuierliche Stabilisierung der pädagogischen Beziehung.

Strukturierende Hilfen zur Orientierung im Schulalltag.

Kontinuierliche Beobachtung und Einbringung fachlich fundierter Rückmeldungen.

Niedrigschwellige Gesprächsangebote zur Bewältigung von Belastungen.

Regelmäßige Hilfeplanung und Fortschreibung der Ziele nach § 36 SGB VIII als verbindlicher Rahmen.

Kultursensible und migrationssensible Ausrichtung

Ein besonderes Profil von Brückenwerk liegt in der kultur- und sprachsensiblen Begleitung. Die Werdegänge und Biografien unseres Kernteams belegen eine Mitarbeiterschaft mit eigener Migrationserfahrung und mehrsprachigen Ressourcen.

Daraus ergibt sich ein tiefes Verständnis für Brüche, Verunsicherungen und Zugehörigkeitskonflikte der jungen Menschen. Die Fachkraft übernimmt eine essenzielle Brückenfunktion zwischen Schule und Familie, um Barrieren abzubauen und das gegenseitige Vertrauen nachhaltig zu stärken.

Qualitätssicherung, Dokumentation und Kinderschutz

Qualitätsstandards

Zur Sicherstellung einer transparenten und hochwertigen Arbeit setzen wir auf:

Schutz- und Beschwerdemanagement

Die Grundsätze des Kinderschutzes werden konsequent berücksichtigt. Unter Wahrung von Beteiligung und Mitbestimmung des jungen Menschen stellen wir sicher, dass jederzeit Möglichkeiten zur Beschwerde bestehen. Der Umgang ist durchgehend grenzachtend gestaltet, wobei klare Meldewege für Gefährdungssituationen verbindlich eingehalten werden. Die Umsetzung orientiert sich streng am separaten Schutzkonzept unseres Trägers.